Menschen, die sich nicht eindeutig in der bei der Geburt festgelegten geschlechtlichen Zuordnung wiederfinden, stehen oftmals damit auch in einem Zwiespalt zu dem Personenstand und dem Namen in den amtlichen Dokumenten. Dabei kann es auch im Alltag zu Situation gegenüber Behörden etc. kommen, in denen Aufklärung notwendig ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn das äußere Erscheinungsbild nicht dem Geschlecht entspricht, welches in den Dokumenten eingetragen ist.
Egal ob Menschen Zwischengeschlechtlich sein und bleiben wollen, oder den Weg von weiblich zu männlich oder umgekehrt gehen wollen, gibt es eine Zeit, in der die Person dazwischen steht. Für diese Zeit ist ein Ergänzungs- bzw. Übergangsausweis zu empfehlen.
Seit vielen Jahren ist die Bundesrepublik Deutschland durch u.a. die EU aufgerfordert, dafür eine Lösung anzubieten.
Bislang gibt es keine staatliche Lösung für diese Fragestellung, jedoch bieten einige Vereine entsprechende Ausweise an und haben entsprechende Bestätigungen vom Bundesministerium des Inneren.
Ein Verein stellt den entsprechenden Ausweis auch in dem neuen Checkkartenformat her. Dies ist praktisch.
Hier der Link zu dem Ergänzungsausweis vom „Verein für Transsexuelle-Menschen e.V.“